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Behördliche Genehmigung Behördliche Zulassung nach § 48 Abs.1 PBefG erteilt durch die zuständige Genehmigungsbehörde beim Landratsamt Reutlingen für Ulrich Koll - Firmeninhaber
Nachweis der fachlichen Eignung zum Beruf des Personenverkehrsunternehmer im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr - bescheinigt am 4. Dezember 2003 durch die IHK Reutlingen - Bescheinigung Nr. 268/0044 für Ulrich Koll - Firmeninhaber
Fahrer Ulrich Koll - Führerschein zur Fahrgastbeförderung ausgestellt durch Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt Reutlingen Nr. 03/70086
Steuerangaben Angabe gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz Ust.-Nr.: 78317/15990 Umsatzsteuer-ID: DE 146 526 013
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