Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen - Flughafentransfer & Gelegenheitsfahrten

§ 1 Verbindliche Buchung
Die Beförderung erfolgt bei grenzüberschreitendem Verkehr gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr, sowie den nachfolgenden Bedingungen. Der Beförderungsvertrag kommt online, schriftlich, mündlich, per Telefax, per E-Mail oder fernmündlich auf der Basis der uns vom Anmelder gemachten Angaben zustande. Die vereinbarten Abholzeiten werden ausschliesslich auf Weisung und Wunsch des Anmelders vereinbart. Mit der verbindlichen Buchung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen der Firma AirportExpress24 an, welche Grundlage des Vertragsabschlusses sind. Erst durch die Bestätigung und Annahme der Buchung von AirpiortExpress24 kommt ein Beförderungsvertrag zustande.

§ 2 Leistungsumfang
AirportExpress24 gewährleistet die Personenbeförderung mit betriebssicheren und konzessionierten Fahrzeugen und den termingerechten Transport mit der vereinbarten Personenzahl und Ihrem angemeldeten Gepäck, sowie angemeldete Sonderleistungen, zum vereinbarten Abholtermin vom vereinbarten Abholort zum vereinbarten Fahrziel. Dabei ist der Leistungsbeginn die vertraglich vereinbarte Abholzeit am vereinbarten Abholort und das Leistungsende, das vertraglich vereinbarte Fahrziel. Bei Abholungen vom Flughafen beginnt die vertragliche Leistung laut Merkblatt “Abholhinweise”, welche Bestandteil unserer AGB`s sind in der Regel 15 - 45 Minuten nach der tatsächlichen Landung, mit einer Kulanzzeit von 15 Minuten, am vereinbarten Treffpunkt und endet mit Ankunft am vertraglich vereinbarten Fahrziel. Nachträglich in Anspruch genommene Leistungen, die nicht angemeldet und Leistungsumfang enthalten sind, sind Zusatzleistungen und nicht im vertraglich vereinbarten Fahrpreis enthalten.

§ 3 Stornierung - Umbuchung
Bei Stornierung bis 7 Tage vor der Beförderung € 12,00 Bearbeitungsgebühr, danach ab 7 Tage vor Reiseantritt  25 % des Fahrpreises - ab 3 Tage vor Reiseantritt  50 % des Fahrpreises - ab 1 Tag vor Reiseantritt 100 % des Fahrpreises. Umbuchungen müssen uns spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Fahrt während unserer Geschäftszeiten angezeigt werden und können nur vorgenommen und bestätigt werden sofern dadurch unsere Betriebsabläufe und Fahrten anderer Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Die Umbuchung ist kostenlos.

§ 4 Fahrpreis - Treibstoffzuschlag - Fahrpreisfälligkeit
Der Pauschalfahrpreis errechnet sich aus den Angaben des Anmelders, nach der Personenzahl, der Fahrstrecke, den Zustiegen und angemeldete Zusatzleistungen nach der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste und ist gültig für 1 Fahrzeug bis maximal 8 Fahrgästen und enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 %. AirportExpress24 hält sich bis zur Erledigung der jeweiligen Transfer an den vereinbarten Fahrpreis gebunden. AirportExpress24 behält sich jedoch vor bei einer erheblichen Erhöhung der Benzinpreise von mehr als 10 % einen Treibstoffzuschlag auch nach Abschluss des Beförderungsvertrages zu erheben. Basis hierfür ist der Benzinpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Hierzu wird der Anmelder vor Antritt der Fahrt informiert. Sollte dieser Treibstoffzuschlag nicht akzeptiert werden steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht des Beförderungsvertrages zu! Der Fahrpreis ist am Ende der Fahrt, bei Buchung der Hin- & Rückfahrt, für beide Fahrten in bar zahlbar und fällig oder kann spätestens 14 Tage vor Beginn der Fahrt an uns mit Überweisung oder Lastschrift bezahlt werden. Bei Firmenkunden mit Rechnungslegung ist der Fahrpreis mit Erledigung der Fahrt rein netto zur Zahlung fällig! Hierzu erhält der Auftraggeber bereits mit der Bestätigung die Rechnung übersandt. Derzeit keine Akzeptanz von EC oder Kreditkarten.

§ 5 Gepäck
Der Grundfahrpreis beinhaltet die Beförderung von 1 Koffer bis 20 kg, 1 Handgepäckstück bis 6 kg pro Fahrgast und 1 Kinderwagen oder 1 Buggy`s je Familie. Faltbare Rollstühle/Gehwagen/Gehhilfen werden kostenlos befördert. Sperriges Reisegepäck, z.B. Fahrräder, Surfbrett, Ski, Tauchausrüstung, Übergepäck oder Tiere sind Sonderleistungen und kosten- und anmeldepflichtig und können nur bei Platzverfügbarkeit und in sicherer Verpackung oder Tierbox und nur unter Einhaltung der Verkehrssicherheit befördert werden. Bei nicht angemeldetem Über- oder Sondergepäck das nicht sicher verpackt oder angemeldet ist der Fahrer berechtigt den Transport dieser Gegenstände zu verweigern.Eine Beförderungspflicht besteht nicht!

§ 6 Beförderungszeiten - Witterungsverhältnisse - Höhere Gewalt
AirportExpress24 behält sich vor die Abholzeiten, auch kurzfristig, vor zu verlegen oder Fahrten abzusagen wenn aufgrund von Witterungsverhältnissen, schlechten Strassenverhältnissen oder widrigen Verkehrsbedingungen und Einflüsse höherer Gewalt anzunehmen ist dass eine pünktliche Durchführung der Fahrt oder die Sicherheit von Personen gefährdet ist. In diesen Fällen wird der Fahrgast unverzüglich nach bekannt werden der jeweiligen Umstände fermündlich hierüber informiert. Sollte durch Höhere Gewalt in vor genannten Fällen Gefahr für die Sichrheit der Fahrgäste bestehen ist AirportExpress24 berechtigt die Fahrt zu verweigern und den Beförderungsvertrag zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Hinfahrt
Bei der Anmeldung sind die Abflugzeiten anzugeben und mit dem Reisenden eine Abholzeit vereinbart. Der Reisende verpflichtet sich, mindestens 15 Minuten vor der vereinbarten Zeit am Abholort reisebereit und in dieser Zeit telefonisch erreichbar zu sein. Falls der Reisende zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abreisebereit ist verliert er den Beförderungsanspruch gegenüber der Firma AirportExpress24. Falls der Reisende Kenntnis davon erlangt das sich die Abflugzeit ändert, ist der Reisende verpflichtet, umgehend die Firma AirportExpress24 hiervon zu unterrichten und einen abweichenden Termin zu vereinbaren.

§ 8 Rückfahrt
Im Leistungsumfang des vereinbarten Fahrpreises steht jedem Fahrgast das vereinbarte Zeitfenster zur Verfügung. Unser Fahrzeug steht soweit nicht anders vereinbart, 15 - 45 Minuten nach Ihrer planmäßigen Ankunft (Leistungsbeginn) je nach Ankunft (Wegstrecke -Gepäckabholung) am vereinbarten Treffpunkt für Sie bereit. Die genaue Abholstelle wird mit dem Reisenden bei der Hinfahrt, durch Aushändigung des Merkblattes “Abholinformation & Beförderungshinweise” und dem jeweiligen Fahrer oder im ausgehändigten Fahrauftrag mitgeteilt. Der Anmelder ist verpflichtet Flugverspätungen von mehr als 1 Stunde der Firma AirportExpress24 unverzüglich fernmündlich mitteilen. Nach Erhalt seines Gepäcks hat der Reisende seine Ankunft unverzüglich fernmündlich unter der ihm im Fahrauftrag genannten Mobiltlefonnummer anzuzeigen und seine Abholung zu aktivieren, hierbei wird dem Fahrgast der Standort des Fahrzeuges mitgeteilt. Falls der Reisende seine Ankunft nicht mitteilt und Abholung aktiviert und 60 Minuten nach seiner tatsächlichen Ankunft am vereinbarten Abholort erscheint ist die Firma AirportExpress24 berechtigt für jede angefangene 1/4 Stunde Wartezeit € 7,00 zum jeweiligen Fahrpreis zu berechnen – sofern jedoch dadurch andere Fahrten oder der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt werden erlischt der Beförderungsanspruch. Falls die Firma AirportExpress24 nicht am vereinbarten Treffpunkt zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen ist, hat der Reisende sich mit der Firma AirportExpress24 unter der im Fahrautrag genannten Mobiltelefonnummer in Verbindung zu setzen. Erst nach Rücksprache und falls die Verspätung heilbar ist, nach einer Wartezeit von 30 Minuten, ist der Reisende berechtigt, die Rückbeförderung durch die Firma AirportExpress24 abzulehnen. Danach erstattet die Firma AirportExpress24 Reisenden den Fahrpreis, sofern dieser bereits entrichtet wurde, in voller Höhe. In diesem Fall ist die Haftung von AirportExpress24 für Ersatzfahrten auf den 3-fachen mit AirportExpress24 vereinbarten Fahrpreis begrenzt. Die Haftungsbeschränkung entfällt, für den Fall, dass die Firma AirportExpress24 an der Verspätung kein Verschulden trifft.

§ 9 Beförderungsanspruch
Ein Beförderungsanspruch besteht ausschliesslich nur zu den im Fahrauftrag vereinbarten Zeiten und den darin genannten Fahrdaten hinsichtlich des Fahrdatums, der Fahrstrecke, Personenzahl, Abholstellen und/oder Bringstellen, Gepäckstücke und Zusatzleistungen.

§ 10 Beförderungshinweise - Beförderungsausschluss
Die Firma AirportExpress24, vertreten durch den jeweiligen Fahrer, ist berechtigt, Fahrgäste, sowie Tiere und Sondergepäck von der Beförderung auszuschliessen, sofern deren Mitnahme die Verursachung verkehrsgefährdender Situationen oder Belästigungen der anderen Fahrgäste oder des Fahrers erwarten lässt. In solchen Fällen ist der Fahrpreis in voller Höhe zu entrichten und der Reisende verwirkt seinen Rückzahlungsanspruch. Der Nachweis eines geringeren Schadens der Firma AirportExpress24 bleibt dem Reisenden unbenommen. Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.Im Interesse aller Fahrgäste ist es nicht gestattet bei Kurzstrecken bis 70 km Speisen und Getränke im Fahrzeug zu verzehren. Bei Fernfahrten über 70 km wenden Sie sich wegen Pausen bitte an den jeweiligen Fahrer (je 200 km Fahrstrecke = 10 Minuten ause im Leistungsumfang enthalten)! Wir behalten uns ausdrücklich vor, für starke Verunreinigungen eine Reinigungsgebühr je Fahrzeug von mindestens € 50,00 inkl. MwSt., bei starker Verunreinigung den tatsächlichen Aufwand gegen Nachweis zu erheben und in Rechnung stellen. Für Beschädigungen am Fahrzeug, an der Inneneinrichtung oder Anbauteilen haftet der Fahrgast in vollem Umfang.

§ 11 Haftung
AirportExpress24 behält sich aus organisatorischen Gründen vor, die vereinbarten Abholzeiten bis zu 30 Minuten vor und nach den vereinbarten Abholtermin zu verlegen sofern dadurch Ihr Transfer nicht erheblich beeinträchtigt wird. Für Verspätungen, die auf Tatsachen beruhen, die die Firma AirportExpress24 nicht zu vertreten hat, ist eine Haftung ausgeschlossen. Hierunter fallen auch Höhere Gewalt, Staus, neu eingerichtete Baustellen, nicht vorhersehbare schlechte Wetterbedingungen, Fahrzeugpannen usw. Falls der Reisende von solchen Ereignissen Kenntnis erlangt, hat er die Firma AirportExpress24 hierüber zu informieren und zu versuchen, einen früheren Termin zu vereinbaren. Bei Verspätungen welche durch höhere Gewalt begründet sind ist es AirportExpress24 gestattet einen vertrauenswürdigen Unternehmer mit der Beförderung der Fahrgäste zu beauftragen. Für Sachschäden, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma AirportExpress24 beruhen, haftet die Firma AirportExpress24 im Rahmen Ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen, in den die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich nach § 23 PBefG (Personenbeförderungsgesetzt) die Haftung der Firma AirportExprress24 der Höhe nach auf das 3-fache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Gepäckschäden, die während der Fahrt entstehen, sind noch in Anwesenheit des Fahrers zu melden. Nach Rückgabe des Gepäcks ohne unmittelbare Reklamation von Schäden gilt der beschädigungsfreie Transport der Gepäckstücke als erfolgt. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die vollständige Mitnahme des Reisegepäcks bis zu dem Zeitpunkt des Einschlusses in das Transferfahrzeug zu überwachen. Die Firma AirportExpress24 haftet nicht falls Gepäckstücke nicht eingeladen werden oder vor Einschluss in das Transportfahrzeug abhanden kommen.

§ 12 Kinder, Kleinkinder, Tiere
Für die Beförderung von Kleinkindern und Kindern bis 12 Jahre stellt AirportExpress24 entsprechende Kindersitz/Rückhaltesysteme bereit.Die Zahl dieser Kinder, die nach den gesetzlichen Vorschriften noch einen Kindersitz benötigen, ist bei der Anmeldung anzugeben. Eine Beförderung ohne entsprechenden Kindersitz kann nicht durchgeführt werden. Für den Transport von Tieren, soweit Platz verfügbar und vereinbart, ist der Reisende verpflichtet, die notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Transportmittel (z.B. Tierbox) der Firma AirportExpress24 zur Verfügung zu stellen.

§ 13 Anwendbare Vorschriften
Ausserhalb der in den AGB geregelten Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie der STVO, STVZO, die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmern im Personenverkehr (BOKraft) und das Personenbeförderungsgesetz (PBfG)

§ 14 Salvatorische Klausel
Eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB`s zur Folge. An diese Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen.

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Reutlingen vereinbart.                                       Stand 1. Juli 2010